§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber (AG) und dem Auftragnehmer (AN) – Kfz-Gutachter D. Evelik – gelten ausschließlich die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen Fassung.
1.2. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden.
1.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsabschluss und Auftragsausführung
2.1. Der AG gibt dem AN durch schriftliche oder mündliche Beauftragung (auch telefonisch oder per E-Mail) einen verbindlichen Auftrag zur Gutachtenerstellung. Die
Beauftragung kommt mit der Bestätigung des Auftrags durch den AN zustande.
2.2. Der AN verpflichtet sich, den Auftrag gemäß diesen AGBs auszuführen. Der Vertrag ist für beide Parteien verbindlich.
2.3. Sollte der Auftrag eine Honorarvereinbarung beinhalten, so gelten die vereinbarten Honorarsätze. Bei Aufträgen ohne ausdrückliche Honorarvereinbarung gelten
die üblichen Honorare des ANs.
2.4. Bei einer Erhöhung der Materialpreise oder anderer relevanter Kosten zwischen Auftrag und Abrechnung wird der AN den AG rechtzeitig darüber informieren. Eine
Honorarerhöhung tritt nur in Kraft, wenn der AG dieser zustimmt.
§ 3 Zahlung, Fälligkeit und Verzug
3.1. Alle Rechnungen des ANs sind sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen.
3.2. Kommt der AG mit der Zahlung in Verzug, ist der AN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % bzw. 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu
verlangen.
3.3. Sollte der AG trotz Mahnung seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen, kann der AN einen Inkassodienstleister oder Anwalt beauftragen. In diesem Fall trägt
der AG die zusätzlich entstehenden Kosten.
3.4. Zahlungen nach Mahnung werden auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
§ 4 Leistungen des ANs und Mitwirkung des AGs
4.1. Der AG stellt dem AN alle für die Gutachtenerstellung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Auskünfte unentgeltlich zur Verfügung. Dies umfasst
insbesondere Informationen zum Schadenhergang und Alt- bzw. Vorschäden.
4.2. Der AG ist verpflichtet, alle wesentlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zu erteilen. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben gehen zu Lasten
des AGs.
4.3. Der AN ist berechtigt, alle erforderlichen Feststellungen und Untersuchungen vorzunehmen und mit Dritten, wie etwa Behörden, Versicherungen oder Werkstätten,
zu kommunizieren.
§ 5 Sachverständigenhonorar
5.1. Das Sachverständigenhonorar wird gemäß der vereinbarten Honorarvereinbarung oder, bei Aufträgen ohne Honorarvereinbarung, nach der zum Zeitpunkt der
Auftragsausführung gültigen Preisliste des ANs berechnet.
5.2. Bei Schäden an Kraftfahrzeugen wird das Honorar auf Grundlage der Schadenhöhe berechnet, wobei Reparaturkosten und Wertminderung berücksichtigt
werden.
5.3. Für die Abrechnung auf Stundenbasis gilt ein Satz von 155,00 € pro Stunde zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
5.4. Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 6 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen
6.1. Auftragsbedingte Rechnungsprüfungsberichte, Stellungnahmen zu Prüfberichten oder Nachbesichtigungen gelten als neue Aufträge und werden entsprechend der
vereinbarten Vergütung nach Stunden abgerechnet.
6.2. Für die Abtretungserklärung des AGs im Hauptauftrag gelten alle Folgeaufträge als ebenfalls abgetreten.
§ 7 Stornierung und Widerruf
7.1. Der AG kann den Auftrag bis zu einem bestimmten Zeitpunkt stornieren. Stornierungen sind schriftlich per E-Mail oder Fax an den AN zu richten.
7.2. Im Falle einer Stornierung wird eine pauschale Stornierungsgebühr von 100,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.
7.3. Für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge steht dem AG ein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu.
§ 8 Gutachtenerstellung und -versand
8.1. Der AG erhält das Gutachten in der Regel in zweifacher Ausführung: ein Original und ein Duplikat. Ein weiteres Duplikat sowie Lichtbild-Negativsätze bzw.
Bilddateien verbleiben beim AN.
8.2. Der Versand des Gutachtens erfolgt auf Wunsch des AGs entweder an dessen Adresse oder an Dritte und erfolgt auf Risiko des AGs.
§ 9 Haftung und Gewährleistung
9.1. Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Er haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
9.2. Für etwaige Fehler, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des AGs entstehen, übernimmt der AN keine Haftung.
§ 10 Haftung für Mängel und Schäden
10.1 Die Haftung von Kfz-Gutachter D. Evelik für Pflichtverletzungen im Rahmen des Vertrages sowie für deliktische Handlungen ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit begrenzt. Dies gilt jedoch nicht für Schäden, die Leben, Körper oder Gesundheit betreffen.
10.2 Im Falle einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (auch als Kardinalpflichten bezeichnet), die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von Kfz-Gutachter D. Evelik auf den voraussehbaren, typischen Schaden beschränkt. Dieser Betrag darf jedoch nicht den Gesamtwert des jeweiligen Auftrags überschreiten. Dasselbe gilt für mögliche Vermögensschäden des AGs, die durch eine falsche oder strittige Marktbewertung des geprüften Fahrzeugs entstehen können.
10.3 Ist die Haftung von Kfz-Gutachter D. Evelik ausgeschlossen oder eingeschränkt, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen.
10.4 Im Rahmen des Produkts „Inserats-Check“ übernimmt Kfz-Gutachter D. Evelik keine Verantwortung für etwaige falsche oder unvollständige Angaben des Verkäufers.
10.5 Für Mängel oder Schäden am geprüften Fahrzeug übernimmt Kfz-Gutachter D. Evelik keine Gewährleistung, da die durchgeführte Prüfung lediglich eine Sicht- und Funktionsbewertung darstellt.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
11.2. Der Gerichtsstand ist der Sitz des ANs, sofern der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist.
11.3. Im Verkehr mit Verbrauchern gilt auch das Gericht des Wohnsitzes des AGs.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen
Regelung tritt die entsprechende gesetzliche Regelung.
12.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.